Tagespflege FAQ
Unsere Tagespflege bietet Seniorinnen und Senioren tagsüber Betreuung, Gemeinschaft und abwechslungsreiche Aktivitäten, während Angehörige entlastet werden.
Abends kehren die Gäste in ihr vertrautes Zuhause zurück.
Häufige Fragen zur Tagespflege
Wie sind die Öffnungszeiten?
Unsere Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen bleibt unsere Tagespflege geschlossen.
Gibt es Mittagsruhe in der Tagespflege, ist ein Mittagsschlaf möglich?
Mittagsruhe von 12.30 bis 14.00 Uhr. Wir bitten um Rücksicht auf die Ruhezeiten.
Welche Mahlzeiten bekomme ich in der Tagespflege?
Unser Tagesablauf strukturiert sich zu den Mahlzeiten wie folgt:
Zweites Frühstück ca. 08.00 Uhr – 10.00 Uhr
Zwischenmahlzeit ca. 10.00 Uhr – 11.00 Uhr
Mittagessen ca. 12.00 Uhr – 13.30 Uhr
Zwischenmahlzeit ca. 13.00 Uhr – 14.00 Uhr
Kaffee ca. 14.00 Uhr – 15.00 Uhr
Während des gesamten Aufenthalts werden den Tagespflegegästen Getränke und bei besonderen Kostformen Zwischenmahlzeiten angeboten.
Finden Gottesdienste in der Tagespflege statt?
Die Tagespflegegäste können an den Gottesdiensten in der Kapelle des Altenheims St. Johannes teilnehmen. Unser Personal steht für Begleitung dorthin gerne zur Verfügung.
Wie erfolgt die Medikamentenversorgung in der Tagespflege?
Medikamente, die während des Tagespflegeaufenthaltes verabreicht werden, müssen in der Originalverpackung mitgebracht werden. Außerdem wird die aktuelle ärztliche Anordnung aller Medikamente benötigt, diese muss vom Arzt unterschrieben sein. Bei jeder Veränderung muss eine neue vom Arzt unterschriebene Anordnungsliste vorliegen.
Wie erfolgt die Inkontinenzversorgung in der Tagespflege?
Inkontinenzmaterial und Wechselwäsche muss für den Aufenthalt in der Tagespflege in ausreichender Menge mitgebracht werden.
Wie kann ich mich beschweren?
Gäste, die Anlass zu Beschwerden haben, können sich jederzeit mündlich oder schriftlich an jede Pflegefachkraft, die Leitung der Tagespflege oder an die amtierende Vertrauensperson wenden. Weitere Hinweise zu Beschwerdemöglichkeiten finden Sie in der Anlage 6 Ihres Tagespflegevertrages.
Was passiert mit meinen Wertsachen während des Aufenthaltes in der Tagespflege?
Die Wertsachen sind immer verschlossen im zugeteilten Schrankfach aufzubewahren.
Ich bin ein/eine Raucherin, was ist erlaubt?
Aus Brandschutzbestimmungen und zur Erfüllung des am 01.01.2008 in Kraft getretenen Nichtraucherschutzgesetzes gilt in unserem Gebäude ein konsequentes Rauchverbot. Es kann aber im Garten und auf der überdachten Terrasse der Tagespflege geraucht werden.
Unsere Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen bleibt unsere Tagespflege geschlossen.
Mittagsruhe von 12.30 bis 14.00 Uhr. Wir bitten um Rücksicht auf die Ruhezeiten
Unser Tagesablauf strukturiert sich zu den Mahlzeiten wie folgt:
Zweites Frühstück ca. 08.00 Uhr – 10.00 Uhr
Zwischenmahlzeit ca. 10.00 Uhr – 11.00 Uhr
Mittagessen ca. 12.00 Uhr – 13.30 Uhr
Zwischenmahlzeit ca. 13.00 Uhr – 14.00 Uhr
Kaffee ca. 14.00 Uhr – 15.00 Uhr
Während des gesamten Aufenthalts werden den Tagespflegegästen Getränke und bei besonderen Kostformen Zwischenmahlzeiten angeboten.
Die Tagespflegegäste können an den Gottesdiensten in der Kapelle des Altenheims St. Johannes teilnehmen. Unser Personal steht für Begleitung dorthin gerne zur Verfügung.
Medikamente, die während des Tagespflegeaufenthaltes verabreicht werden, müssen in der Originalverpackung mitgebracht werden. Außerdem wird die aktuelle ärztliche Anordnung aller Medikamente benötigt, diese muss vom Arzt unterschrieben sein. Bei jeder Veränderung muss eine neue vom Arzt unterschriebene Anordnungsliste vorliegen.
Inkontinenzmaterial und Wechselwäsche muss für den Aufenthalt in der Tagespflege in ausreichender Menge mitgebracht werden.
Gäste, die Anlass zu Beschwerden haben, können sich jederzeit mündlich oder schriftlich an jede Pflegefachkraft, die Leitung der Tagespflege oder an die amtierende Vertrauensperson wenden. Weitere Hinweise zu Beschwerdemöglichkeiten finden Sie in der Anlage 6 Ihres Tagespflegevertrages.
Die Wertsachen sind immer verschlossen im zugeteilten Schrankfach aufzubewahren.
Aus Brandschutzbestimmungen und zur Erfüllung des am 01.01.2008 in Kraft getretenen Nichtraucherschutzgesetzes gilt in unserem Gebäude ein konsequentes Rauchverbot. Es kann aber im Garten und auf der überdachten Terrasse der Tagespflege geraucht werden.
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